|
Immer mehr Unternehmen unterhalten Liefer- und Leistungsbeziehungen zum Ausland. Sie führen Waren aus dem EU-Ausland ein? Was müssen Sie beachten, damit eine umsatzsteuerfreie Lieferung Ihres EU-Lieferanten möglich ist? Sie führen Waren aus einem Drittland ein? Wie erhalten Sie schnellstmöglich die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer zurück? Die Ausfuhr von Waren ist in der Regel umsatzsteuerfrei. Aber haben Sie an alle Formalien gedacht? Andernfalls drohen bei der nächsten Umsatzsteuer-Sonderprüfung Probleme und hohe Steuernachzahlungen. Sie erbringen sonstige Leistungen für ausländische Auftraggeber? Müssen Sie mit oder ohne deutsche Umsatzsteuer abrechnen? Sie haben eine Betriebsstätte oder ein Tochterunternehmen im Ausland? Wie können Sie eine Doppelbesteuerung Ihres Gewinns vermeiden? Wir unterstützen Sie umfassend und erklären Ihnen, welche Formalien Sie beachten müssen. Damit Ihre Umsatzsteuererstattungen zügig fließen, bereiten wir Ihre Unterlagen für das Finanzamt entsprechend vor. [ Zurück ] |
|